Staatliche Absicherungen

Erwerbsminderungsrente: Volle vs. Halbe Rente – 

Wann zahlt der Staat wirklich?

Erwerbsminderungsrente: Volle vs. Halbe Rente – Wann zahlt der Staat wirklich?

Wer in Deutschland aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, verlässt sich oft gedanklich auf das soziale Auffangnetz: die gesetzliche Rentenversicherung. Doch seit der Rentenreform 2001 gibt es für alle nach 1961 Geborenen keine staatliche Berufsunfähigkeitsrentemehr. An ihre Stelle ist die Erwerbsminderungsrente (EMR)getreten.

Als Versicherungsmakler erlebe ich in Beratungsgesprächen oft Ernüchterung, wenn Kunden die Kriterien der gesetzlichen Absicherung verstehen. Denn anders als bei privaten Versicherungen spielt Ihr erlernter Beruf hier fast keine Rolle mehr. In diesem Artikel schlüsseln wir neutral und detailliert auf, wann Sie Anspruch auf die volle oder halbe Erwerbsminderungsrente haben und mit welcher Höhe Sie rechnen können.

Das Grundprinzip: Das Restleistungsvermögen entscheide

Die Deutsche Rentenversicherung prüft im Leistungsfall nicht, ob Sie Ihren aktuellenJob noch machen können. Sie prüft ausschließlich Ihr Restleistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Es geht also um die Frage: Wie viele Stunden pro Tag können Sie noch irgendeine Tätigkeit ausüben? Dabei spielt es keine Rolle, ob es freie Stellen gibt oder ob die Tätigkeit Ihrem sozialen Status entspricht.

Hierbei wird streng zwischen der vollenund der halbenErwerbsminderungsrente unterschieden.

1. Die Volle Erwerbsminderungsrente

Dies ist das Szenario der vollständigen Arbeitsunfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

  • Medizinische Voraussetzung:Sie sind auf nicht absehbare Zeit außerstande, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens 3 Stunden täglicherwerbstätig zu sein.
  • Die Konsequenz:Sie erhalten die volle Rente. Diese soll theoretisch das wegfallende Einkommen ersetzen, liegt aber faktisch weit darunter.

2. Die Halbe Erwerbsminderungsrente (Teilweise Erwerbsminderung)

Hier geht der Gesetzgeber davon aus, dass Sie noch in Teilzeit arbeiten können und somit auch noch ein Teileinkommen erwirtschaften.

  • Medizinische Voraussetzung:Sie können noch zwischen 3 und unter 6 Stunden täglicharbeiten.
  • Die Konsequenz:Sie erhalten nur die halbe Rente. Der Gesetzgeber erwartet, dass Sie die finanzielle Lücke durch eine Teilzeitarbeit schließen. Finden Sie keinen entsprechenden Teilzeitarbeitsplatz (Arbeitslosigkeit), kann unter strengen Voraussetzungen die volle Rente als sogenannte "Arbeitsmarktrente" gezahlt werden.

Wichtig:Wer noch 6 Stunden oder mehrpro Tag arbeiten kann (in irgendeinem Job!), gilt als voll erwerbsfähig. In diesem Fall gibt es 0 EuroErwerbsminderungsrente.


Das Problem der "abstrakten Verweisung"

Dies ist der kritischste Punkt der staatlichen Absicherung. Während gute private Berufsunfähigkeitsversicherungen auf die "abstrakte Verweisung" verzichten, ist sie bei der Erwerbsminderungsrente der Standard.

Was bedeutet das?Ein Ingenieur, der aufgrund eines Rückenleidens nicht mehr am Schreibtisch sitzen oder Baustellen begehen kann, ist vielleicht berufsunfähig. Wenn er aber medizinisch gesehen noch 6 Stunden am Tag als Pförtner in einer Schrankenwärterkabine arbeiten könnte, erhält er keine gesetzliche Rente. Qualifikation, bisheriges Einkommen und Prestige spielen bei der Prüfung der Erwerbsminderung keine Rolle.


Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (Wartezeiten)

Krank zu sein allein reicht nicht. Um Anspruch auf die Leistung zu haben, müssen Sie bestimmte "versicherungsrechtliche Voraussetzungen" erfüllen (§ 43 SGB VI):

  1. Allgemeine Wartezeit:Sie müssen mindestens 5 Jahrein der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sein.
  2. Die 3-aus-5-Regel:In den letzten 5 Jahrenvor Eintritt der Erwerbsminderung müssen für mindestens 3 Jahre(36 Monate) Pflichtbeiträge gezahlt worden sein.

Hinweis für Berufseinsteiger und Selbstständige:Wer diese Zeiten noch nicht erfüllt hat oder als Selbstständiger aus der gesetzlichen Rentenversicherung ausgestiegen ist, hat oft gar keinen Anspruch auf die staatliche EMR.


Höhe der Erwerbsminderungsrente: Mit wie viel Geld kann ich rechnen?

Die genaue Höhe ist individuell und hängt von Ihren bisher eingezahlten Rentenbeiträgen ab. Die Rentenversicherung nutzt jedoch eine Hilfsrechnung, die sogenannte Zurechnungszeit.

Da Erwerbsminderung oft in jungen Jahren eintritt, wären die bis dahin gesammelten Rentenpunkte zu gering für eine Existenzsicherung. Daher werden Betroffene so gestellt, als hätten sie bis zu einem bestimmten Altersgrenze (aktuell schrittweise Anhebung auf 67 Jahre) weitergearbeitet wie im Durchschnitt ihres bisherigen Berufslebens.

Die Faustformel für die Höhe

Trotz Zurechnungszeit sind die Auszahlungen oft ernüchternd niedrig, da Abschläge (bis zu 10,8 %) fällig werden können und das Rentenniveau generell sinkt.

  • Volle Erwerbsminderungsrente:Beträgt oft ca. 30 % bis 35 %des letzten Bruttoeinkommens.
  • Halbe Erwerbsminderungsrente:Beträgt entsprechend nur ca. 15 % bis 18 %des letzten Bruttoeinkommens.

Ein Rechenbeispiel:Bei einem Bruttoeinkommen von 3.000 € würde die volle Erwerbsminderungsrente grob geschätzt bei ca. 900 € bis 1.000 € liegen. Davon gehen noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab. Eine Existenzsicherung in einer deutschen Großstadt ist damit kaum möglich.


Fazit: Ein wichtiges Fundament, aber kein Ruhepolster

Die staatliche Erwerbsminderungsrente ist ein wichtiges soziales Sicherungssystem, das vor absoluter Armut schützen soll. Sie ist jedoch kein Ersatz für Ihren Lebensstandard.

Die Hürden, um überhaupt Geld zu bekommen (unter 3 Stunden Arbeitsfähigkeit für die volle Rente), sind extrem hoch. Wer "nur" seinen spezifischen Beruf nicht mehr ausüben kann, geht leer aus. Und selbst wer die volle Rente erhält, muss oft mit massiven finanziellen Einschnitten leben.

Die staatliche Leistung sollte daher als Basis-Bausteinbetrachtet werden. Die Lücke zum tatsächlichen Nettoeinkommen muss – idealerweise so früh wie möglich – privat geschlossen werden.

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