Berufsunfähigkeit vs. Arbeitsunfähigkeit: Der entscheidende Unterschied einfach erklärt
Viele Verbraucher verwenden die Begriffe "krankgeschrieben", "arbeitsunfähig" und "berufsunfähig" synonym. Doch im Versicherungsrecht und in der medizinischen Bewertung liegen Welten zwischen diesen Begriffen. Wer diesen Unterschied nicht kennt, riskiert im Ernstfall fatale finanzielle Lücken.
Als spezialisierter Versicherungsmakler erlebe ich oft, dass Kunden davon ausgehen, ihre Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zahle sofort, wenn der "gelbe Schein" vom Arzt vorliegt. Das ist jedoch ein Irrtum. In diesem Artikel klären wir die Begrifflichkeiten, zeigen die finanziellen Konsequenzen auf und erklären, worauf Sie in Ihren Verträgen achten müssen.
Was bedeutet Arbeitsunfähigkeit (AU)?
Die Arbeitsunfähigkeit ist der Zustand, den die meisten Arbeitnehmer kennen: Sie sind vorübergehend krank.
Laut den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses liegt eine Arbeitsunfähigkeit vor, wenn ein Versicherter aufgrund von Krankheit seine zuletzt ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung ausführen kann.
Die Merkmale der Arbeitsunfähigkeit:
Wichtig:Arbeitsunfähigkeit ist ein Begriff aus dem Sozialversicherungsrecht (SGB V) und regelt primär das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Krankenkasse.
Was bedeutet Berufsunfähigkeit (BU)?
Die Berufsunfähigkeit ist im Gegensatz zur AU ein dauerhafter Zustand(oder zumindest ein langfristig prognostizierter). Hier greift nicht mehr das Sozialrecht, sondern das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und die Bedingungen Ihrer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung.
Die gängige Definition (§ 172 VVG) besagt: Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauernicht mehr ausüben kann.
Die Merkmale der Berufsunfähigkeit:
Der direkte Vergleich: BU vs. AU
Um die Unterschiede auf einen Blick zu erfassen, habe ich die wichtigsten Kriterien in dieser Tabelle gegenübergestellt:
Die finanzielle Lücke: Wenn das Krankengeld nicht reicht
Warum ist dieser Unterschied so wichtig für Ihre finanzielle Planung?
Wenn Sie "nur" arbeitsunfähig sind, fallen Sie nach 6 Wochen auf das Krankengeld zurück. Dies bedeutet bereits einen Einkommensverlust von rund 20 % bis 30 % Ihres Nettoeinkommens.
Wird aus der langen Krankheit jedoch eine dauerhafte Berufsunfähigkeit, stellt die Krankenkasse die Zahlungen irgendwann ein (Aussteuerung). Ohne eine private BU-Rente fallen Sie dann auf die sehr geringe staatliche Erwerbsminderungsrente zurück – und diese leistet oft erst, wenn Sie gar keinen Job mehr (auch keinen anderen/einfacheren) ausüben können.
Das Problem mit dem Übergang
Es gibt Fälle, in denen ein Arbeitnehmer zwar seit 8 Monaten krankgeschrieben (AU) ist, der BU-Versicherer aber noch prüft, ob eine dauerhafte Berufsunfähigkeit (BU) vorliegt. In dieser Phase entsteht oft Unsicherheit.
Der Profi-Tipp: Die "AU-Klausel" in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Als Versicherungsmakler rate ich Kunden dringend, auf eine sogenannte Arbeitsunfähigkeits-Klausel (AU-Klausel)in den Versicherungsbedingungen zu achten. Dies ist einer der wichtigsten Qualitätsmerkmale moderner Tarife.
Was bringt die AU-Klausel?
Die Klausel schlägt eine Brücke zwischen den beiden Welten. Wenn Sie über einen längeren Zeitraum (meist 6 Monate) durchgehend arbeitsunfähig krankgeschrieben sind, zahlt die BU-Versicherung die Rente auch dann, wenn die medizinische Prüfung auf "echte" Berufsunfähigkeit noch nicht abgeschlossen ist.
Fazit: Zwei Begriffe, zwei Sicherungssysteme
Zusammenfassend lässt sich sagen:
Ein guter Versicherungsschutz berücksichtigt beides: Eine Absicherung des Einkommens bei langer Krankheit (z.B. durch ein Krankentagegeld als Ergänzung zum Krankengeld) und eine leistungsstarke Berufsunfähigkeitsversicherung mit AU-Klausel für den Ernstfall.
Nutzen Sie diesen Artikel als Anlass, Ihre bestehenden Unterlagen zu prüfen. Ist der Unterschied in Ihrem Vertrag klar geregelt? Haben Sie eine AU-Klausel vereinbart?
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