Berufsunfähigkeit vs. Arbeitsunfähigkeit

Berufsunfähigkeit vs. Arbeitsunfähigkeit


Der entscheidende Unterschied leicht erklärt

Berufsunfähigkeit vs. Arbeitsunfähigkeit: Der entscheidende Unterschied einfach erklärt

Viele Verbraucher verwenden die Begriffe "krankgeschrieben", "arbeitsunfähig" und "berufsunfähig" synonym. Doch im Versicherungsrecht und in der medizinischen Bewertung liegen Welten zwischen diesen Begriffen. Wer diesen Unterschied nicht kennt, riskiert im Ernstfall fatale finanzielle Lücken.

Als spezialisierter Versicherungsmakler erlebe ich oft, dass Kunden davon ausgehen, ihre Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zahle sofort, wenn der "gelbe Schein" vom Arzt vorliegt. Das ist jedoch ein Irrtum. In diesem Artikel klären wir die Begrifflichkeiten, zeigen die finanziellen Konsequenzen auf und erklären, worauf Sie in Ihren Verträgen achten müssen.

Was bedeutet Arbeitsunfähigkeit (AU)?

Die Arbeitsunfähigkeit ist der Zustand, den die meisten Arbeitnehmer kennen: Sie sind vorübergehend krank.

Laut den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses liegt eine Arbeitsunfähigkeit vor, wenn ein Versicherter aufgrund von Krankheit seine zuletzt ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung ausführen kann.

Die Merkmale der Arbeitsunfähigkeit:

  • Vorübergehender Zustand:Die Prognose geht davon aus, dass Sie wieder gesund werden und an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren.
  • Nachweis:Erfolgt durch die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (den "gelben Schein" bzw. die eAU) durch einen Arzt.
  • Finanzielle Absicherung:
    1. Lohnfortzahlung:In der Regel 6 Wochen lang 100 % des Gehalts durch den Arbeitgeber.
    2. Krankengeld:Nach 6 Wochen zahlt die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) das Krankengeld (ca. 70 % des Bruttogehalts, max. 90 % des Nettos) für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit.

Wichtig:Arbeitsunfähigkeit ist ein Begriff aus dem Sozialversicherungsrecht (SGB V) und regelt primär das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Krankenkasse.


Was bedeutet Berufsunfähigkeit (BU)?

Die Berufsunfähigkeit ist im Gegensatz zur AU ein dauerhafter Zustand(oder zumindest ein langfristig prognostizierter). Hier greift nicht mehr das Sozialrecht, sondern das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und die Bedingungen Ihrer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung.

Die gängige Definition (§ 172 VVG) besagt: Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauernicht mehr ausüben kann.

Die Merkmale der Berufsunfähigkeit:

  • Prognose-Zeitraum:In modernen Versicherungsbedingungen gilt man als berufsunfähig, wenn der Zustand voraussichtlich mindestens 6 Monateandauert.
  • Der 50%-Grad:Sie müssen nicht zu 100 % unfähig sein. Die Leistungspflicht beginnt meist, wenn Sie Ihre Tätigkeit zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben können.
  • Finanzielle Absicherung:Hier zahlt weder der Chef noch die Krankenkasse. Es zahlt ausschließlich der private BU-Versicherer die vereinbarte BU-Rente.


Der direkte Vergleich: BU vs. AU

Um die Unterschiede auf einen Blick zu erfassen, habe ich die wichtigsten Kriterien in dieser Tabelle gegenübergestellt:
















Die finanzielle Lücke: Wenn das Krankengeld nicht reicht

Warum ist dieser Unterschied so wichtig für Ihre finanzielle Planung?

Wenn Sie "nur" arbeitsunfähig sind, fallen Sie nach 6 Wochen auf das Krankengeld zurück. Dies bedeutet bereits einen Einkommensverlust von rund 20 % bis 30 % Ihres Nettoeinkommens.

Wird aus der langen Krankheit jedoch eine dauerhafte Berufsunfähigkeit, stellt die Krankenkasse die Zahlungen irgendwann ein (Aussteuerung). Ohne eine private BU-Rente fallen Sie dann auf die sehr geringe staatliche Erwerbsminderungsrente zurück – und diese leistet oft erst, wenn Sie gar keinen Job mehr (auch keinen anderen/einfacheren) ausüben können.

Das Problem mit dem Übergang

Es gibt Fälle, in denen ein Arbeitnehmer zwar seit 8 Monaten krankgeschrieben (AU) ist, der BU-Versicherer aber noch prüft, ob eine dauerhafte Berufsunfähigkeit (BU) vorliegt. In dieser Phase entsteht oft Unsicherheit.


Der Profi-Tipp: Die "AU-Klausel" in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Als Versicherungsmakler rate ich Kunden dringend, auf eine sogenannte Arbeitsunfähigkeits-Klausel (AU-Klausel)in den Versicherungsbedingungen zu achten. Dies ist einer der wichtigsten Qualitätsmerkmale moderner Tarife.

Was bringt die AU-Klausel?

Die Klausel schlägt eine Brücke zwischen den beiden Welten. Wenn Sie über einen längeren Zeitraum (meist 6 Monate) durchgehend arbeitsunfähig krankgeschrieben sind, zahlt die BU-Versicherung die Rente auch dann, wenn die medizinische Prüfung auf "echte" Berufsunfähigkeit noch nicht abgeschlossen ist.

  • Vorteil:Sie erhalten Ihr Geld schneller und unbürokratischer, allein basierend auf den "gelben Scheinen" (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen).
  • Dauer:Diese Leistung ist oft zeitlich begrenzt (z.B. auf 18 bis 36 Monate), hilft aber enorm, finanzielle Engpässe während der Klärungsphase zu überbrücken.


Fazit: Zwei Begriffe, zwei Sicherungssysteme

Zusammenfassend lässt sich sagen:

  1. Arbeitsunfähigkeitist das "Tagesgeschäft" bei Krankheit und wird durch Lohnfortzahlung und Krankengeld aufgefangen.
  2. Berufsunfähigkeitist der "Worst Case", bei dem die Arbeitskraft dauerhaft verloren geht. Hier hilft nur ein privater Vertrag.

Ein guter Versicherungsschutz berücksichtigt beides: Eine Absicherung des Einkommens bei langer Krankheit (z.B. durch ein Krankentagegeld als Ergänzung zum Krankengeld) und eine leistungsstarke Berufsunfähigkeitsversicherung mit AU-Klausel für den Ernstfall.

Nutzen Sie diesen Artikel als Anlass, Ihre bestehenden Unterlagen zu prüfen. Ist der Unterschied in Ihrem Vertrag klar geregelt? Haben Sie eine AU-Klausel vereinbart?


Kriterium 



  1. Zeithorizont
  2. Leistungsträger
  3. Leistungsart
  4. Definition
  5. Rechtsgrundlage

BU


  1. dauerhaft/langfristig
  2. private Berufsunfähigkeit
  3. vereinbarte monatliche Rente
  4. kann Tätigkeit zu 50% nicht mehr ausüben
  5. Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

AU


  1. vorübergehend (Tage/Wochen)
  2. Arbeitgeber, dann Krankenkasse
  3. Lohnfortzahlung/Krankengeld
  4. kann Tätigkeit aktuell nicht ausüben
  5. Sozialgesetzbuch (SGB)

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